PayFit und die DSGVO
Zuletzt aktualisiert am 24. December 2019
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist seit dem 25. Mai 2018 in Kraft. Sie schafft europaweit neue Verpflichtungen für Unternehmen, die wie PayFit personenbezogene Daten verarbeiten. Für Personen, deren Daten verarbeitet werden, bringt die DSGVO einen umfassenderen Schutz mit sich, insbesondere in Hinsicht auf die Löschung und die Weitergabe von Daten.
PayFit hat bereits alle notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung der DSGVO ergriffen und bietet seine Dienstleistungen daher in einem sicheren und klaren Rechtsrahmen an. Von Beginn an hat PayFit dem Schutz personenbezogener Daten größte Bedeutung beigemessen. Das Inkrafttreten der DSGVO bietet nun die Möglichkeit, diesen Schutz zum Nutzen der Kunden von PayFit und allen Personen, deren Daten durch PayFit verarbeitet werden, zu standardisieren/aufzuzeigen oder: Das Inkrafttreten der DSGVO gibt diesem Schutz, zum Nutzen der Kunden von PayFit und allen Personen, deren Daten PayFit verarbeitet, einen Namen.
Zu den Maßnahmen, die PayFit ergriffen hat, um die Einhaltung der DSGVO zu gewährleisten, gehört u.a.: die Schaffung eines klaren vertraglichen Rahmens, in dem die Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten von PayFit und seinen Kunden bei der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten genau definiert sind.
Es ist zu beachten, dass PayFit im Rahmen der für seine Kunden angebotenen Dienstleistungen als Subunternehmer tätig ist. Es liegt daher auch in der Verantwortung der Kunden, dafür zu sorgen, dass ihr Betrieb der DSGVO entspricht, insbesondere im Hinblick auf die Erhebung personenbezogener Daten, die dann an PayFit übermittelt werden: die Erstellung eines Registers der Verarbeitungen durch PayFit, in dem alle Verarbeitungen, die mit den ihr übermittelten personenbezogenen Daten durchgeführt werden, identifiziert und aktualisiert werden; die Durchführung eines Verfahrens zum Schutz personenbezogener Daten, um das Risiko eines Datenverstoßes so weit wie möglich zu verringern, und die Implementierung eines CNIL-Informationsprotokolls im Falle eines solchen Verstoßes; die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB), der für die interne Einhaltung der Datenschutzrichtlinie von PayFit und als Schnittstelle zur CNIL zuständig ist.
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