Allgemeine Servicebedingungen
Zuletzt aktualisiert am 5. April 2022
(nachfolgend „Allgemeine Bedingungen")
Diese Allgemeinen Bedingungen gelten zwischen der Gesellschaft PayFit GmbH, Ohlauerstr. 43, 10999 Berlin eingetragen als Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Handelsregister der AG Charlottenburg, HRB 198627 B und vertreten durch Thomas Jeanjean, gesetzlicher Vertreter(nachfolgend „PayFit" genannt), und dem Kunden (nachfolgend als „Kunde" bezeichnet), der einen Dienstleistungsvertrag (nachfolgend als „Abonnementvertrag" bezeichnet) abgeschlossen hat.
PayFit und der Kunde werden im Folgenden zusammen als „Parteien" bezeichnet.
Präambel :
PayFit vermarktet Online-Anwendungslösungen für die Lohn- und Gehaltsabrechnung und das Personalmanagement, die es im SaaS-Modus konzipiert und entwickelt hat.
Der Kunde möchte einige der von PayFit angebotenen SaaS-Dienstleistungen für die Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit nutzen. Bei den Kunden handelt es sich ausschließlich um Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Eine aktualisierte Dokumentation der Präsentation der Dienstleistungen steht dem Kunden nach einfacher Anfrage an PayFit über den Abschnitt „Hilfe", der über ein Administratorkonto zugänglich ist, jederzeit zur Verfügung.
Der Kunde bestätigt, dass der Umfang der von PayFit zur Verfügung gestellten vorvertraglichen Informationen seinen Kenntnissen der vom Kunden angeführten Projekte und Anforderungen entspricht sowie im Rahmen der IT-Infrastruktur des Kunden liegt.
Nachdem der Kunde sichergestellt hatte, dass die von PayFit angebotenen Dienstleistungen seinen Anforderungen und Einschränkungen entsprechen, entschied er sich, die von PayFit angebotenen Dienstleistungen gemäß den Vertragsbedingungen zu abonnieren, die aus einem Abonnementvertrag bestehen, in dem der Umfang der Dienstleistungen sowie diese Allgemeinen Bedingungen festgelegt sind.
Der Kunde hat die Möglichkeit, diese Allgemeinen Bedingungen über die Standardfunktionen seines Browsers oder Computers zu speichern und auszudrucken.
1. Begriffsbestimmungen
Administrator: Mitglied der Personalabteilung des Kunden oder eines Dritten, der vom Kunden ausdrücklich dazu ermächtigt wurde, über ein für den Kunden spezifisches Administratorkonto auf den Inhalt zuzugreifen und diesen zu ändern, und aufgrund seiner Funktion in der Lage ist, die Gehaltsabrechnung und Mitarbeiter des Kunden zu verwalten.
Konto/(Konten): Persönliches Konto/(Konten) für den Zugriff auf Anwendungslösungen durch einen Administrator oder Benutzer für die Nutzung der Dienstleistungen.
Administratorkonto/(-konten): Konto/(Konten), das/die es einem oder mehreren Administrator (-en) ermöglicht/ermöglichen, auf Anwendungslösungen zuzugreifen, um von den Dienstleistungen zu profitieren.
Mitarbeiterkonto/(-konten): Persönliche(-s) Konto/(Konten), das/die einem oder mehreren Mitarbeitern des Kunden Zugriff auf die Anwendungslösungen ermöglicht/ermöglichen.
Benutzerkonto/(-konten): Persönliche(-s) Konto/(Konten), das/die den Benutzern Zugriff auf die Anwendungslösungen ermöglicht/ermöglichen.
Inhalt: Daten (einschließlich personenbezogener Daten), Informationen, Texte, Bilder, Fotos, Audioinhalte, Videoinhalte, Fotos und sämtliche weiteren Inhalte, Dokumente und Komponenten in jedwedem Format, die vom Kunden oder einem anderen Administrator oder Benutzer im Rahmen der Kontoeinstellungen und/oder der Nutzung der dem Kunden von PayFit zur Verfügung gestellten Dienstleistungen bereitgestellt werden.
Als Inhalte gelten Informationen zu:
- Gegenseitigen Versicherungsverträgen und Beitragssätzen,
- Rentenverträgen und Beitragssätzen,
- Rentenversicherungsbeitragssätzen,
- Änderungen der Steuernummer,
- Personalstärke,
- Mitarbeitern (persönliche Situation, variable Vergütungskomponenten, usw.)
Vertrag: Der gesamte Vertrag besteht aus dem Abonnementvertrag und diesen Allgemeinen Bedingungen. Für die vorgenannten Vertragsbestandteile gilt die in nachstehendem Artikel 3.1 enthaltene Vorrangsregelung.
Abonnementvertrag: Spezifische Bedingungen des Vertrages, mit denen die spezifischen Vertragsbedingungen der vom Kunden bestellten Dienstleistungen beschrieben werden.
Aktivierungsdatum: Lieferdatum des Kundenkontos nach der im Abonnementvertrag angeführten beispielhaften Konfiguration.
Mitteilungen an die Sozialversicherungsträger: Erklärung(-en) an die zuständigen Sozialversicherungsträger, zu denen der Kunde als Arbeitgeber verpflichtet ist und die PayFit im Rahmen der Dienstleistungen in seinem Namen durchführt, und zwar:
- Anmeldung der einzustellenden Person beim zuständigen Sozialversicherungsträger (DPAE);
- Vertragsunterlagen (Arbeitsbescheinigung, Auszug über das Saldo aller Konten, Bescheinigung der Arbeitsagentur);
- Gehaltsbescheinigung zur Zahlung von Taggeldern;
- Erklärung zur Sozialversicherungspflicht.
Sachbearbeiter Lohnbuchhaltung: PayFit-Mitarbeiter, dessen Aufgabe darin besteht, den Kunden bei seinen Schritten in Zusammenhang mit der Lohnbuchhaltung und den Sozialerklärungen zu unterstützen und zu begleiten.
Arbeitstage und -stunden: Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage, von 9:30 Uhr bis 17:30 Uhr.
Personal oder Mitarbeiter: Mitarbeiter, Praktikanten, zeitweise Vertreter und Dritte, die im Namen des Kunden arbeiten und voraussichtlich eine Gehaltsabrechnung vom Kunden erhalten und/oder von einem Mitarbeiterkonto und/oder einem Administratorkonto profitieren.
Migration, Konfiguration oder Installation: Integration von Kundendaten, zu dessen Mitarbeitern sowie sämtlicher weiteren vom Kunden übermittelten Inhalte durch PayFit, um die zugehörigen Konten vor der Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden zu konfigurieren.
Aktivierung: Tatsächliche Bereitstellung des Kundenkontos nach Konfiguration.
Leistungsumfang: Dienstleistungen, die der Kunde im Rahmen des Vertrages bestellt hat. Der Umfang der Dienstleistungen ist im Abonnementvertrag festgelegt.
Abonnementpreis oder fakturierter Preis: Monatspreis, der unter Berücksichtigung von etwaigen Änderungen in der Anzahl der Mitarbeiter und Gehaltsabrechnungen, zusätzlichen Dienstleistungen und
Optionen und Dienstleistungspreisen während des abgerechneten Monats fakturiert oder fakturierbar wird.
Dienstleistungspreis: Dienstleistungspreis am Tag des Vertragsabschlusses, unter Berücksichtigung der Dienstleistungspreise, der Anzahl der Unternehmen (Steuernummer) und der an diesem Tag vorhandenen und von dem System erfassten Mitarbeiteranzahl.
Kundendienst: Service für den Kunden zur Erklärung der Funktionalitäten der Dienstleistungen und Nutzung der Anwendungslösungen.
Dienstleistungen: Alle Anwendungslösungen und Dienstleistungen, die dem Kunden von PayFit im Rahmen des Vertrages gemäß dem Leistungsumfang zur Verfügung gestellt werden.
Support-Dienstleistungen: Abrechnungs- und Kundendienstleistungen, die PayFit dem Kunden im Rahmen des Vertrages anbietet.
Anwendungslösungen: Beziehen sich auf die Software von PayFit sowie die damit verbundenen Funktionalitäten und Dokumente, die zur Erbringung der Dienstleistungen verwendet werden.
Anwendbare Tarife: Die neuesten Tarife für die Dienstleistungen, die auf Anfrage über den Abschnitt
„HELP", der von jedem Administratorkonto aus zugänglich ist, verfügbar sind.
Benutzer: Mitarbeiter (unabhängig davon, ob es sich um Angestellte handelt oder nicht) und externe Personen, die an der Lohn- und Gehaltsabrechnung beteiligt sein können, sowie Mitarbeiter (Wirtschaftsprüfer, Unternehmensleiter, Rechtsanwälte oder sämtliche sonstigen externen Personen, die an der Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie der Personalverwaltung beteiligt sein können), die ein Konto führen.
2. Gegenstand
Der Gegenstand dieser Allgemeinen Bedingungen besteht darin, die Bedingungen für die Dienstleistungen zu definieren, die PayFit dem Kunden im Rahmen des Vertrages anbietet und die in Artikel 7 dieser Allgemeinen Bedingungen beschrieben sind.
3. Vertragsunterlagen
3.1. Vertragshierarchie, Rechtswirkung des Vertrages
Der zwischen PayFit und dem Kunden geschlossene Vertrag setzt sich aus folgenden Dokumenten zusammen, wobei im Falle von Widersprüchen der folgende Vorrang besteht:
- Vorrangig gelten die Regelungen des Abonnementvertrags und dessen etwaigen Anlagen und Änderungen;
- Subsidiär gelten die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen.
Die Parteien vereinbaren, dass keine vom Kunden hinzugefügten handschriftlichen Anmerkungen Rechtswirkung haben, es sei denn, PayFit hat diese ausdrücklich akzeptiert.
Die Erfüllung des Vertrages setzt voraus, dass der Kunde diesen Allgemeinen Bedingungen uneingeschränkt beachtet.
3.2. Annahme und Entwicklung dieser Allgemeinen Bedingungen
Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde den gesamten Vertrag gelesen und seine Bedingungen zum Zeitpunkt seiner Unterzeichnung vorbehaltlos akzeptiert hat.
Die Parteien erkennen an, dass die Annahme des Vertrages auf elektronischem Wege zwischen den Parteien die gleiche Beweiskraft hat, wie eine Vereinbarung in Papierform.
PayFit behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Bedingungen einseitig zu ändern. Diese Änderungen sind für den Kunden nach Veröffentlichung durch jedwedes Mittel verbindlich.
Jede wesentliche Änderung der allgemeinen Bedingungen wird dem Kunden innerhalb von sechs (6) Wochen vor deren Inkrafttreten mitgeteilt. Im Falle einer Ablehnung der neuen Allgemeinen Bedingungen steht es dem Kunden frei, seinen Vertrag gemäß den Bedingungen von Artikel 14 zu kündigen.
Die Allgemeinen Bedingungen sowie die archivierten Allgemeinen Bedingungen sind über das Administratorkonto im Bereich „Allgemeine Bedingungen" dauerhaft zugänglich.
4. Laufzeit
4.1. Laufzeit
Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung durch beide Parteien für die im Abonnementvertrag festgelegte Laufzeit in Kraft.
Für den Fall, dass der Kunde den Vertrag kündigen möchte, wird er das in Artikel 14 beschriebene Verfahren befolgen.
5. Erbringung der Dienstleistungen
5.1. Anforderungen
5.1.1. Technische Anforderungen
Der Kunde muss über eine Hochgeschwindigkeits-Internetverbindung (ADSL oder Glasfaser) verfügen.
Die von Payfit angebotene Anwendungslösung ist nur über den Google Chrome-Browser (Version 64.0.3282 und höher) und die folgenden Betriebssysteme nutzbar: Microsoft Windows (Windows 8 und höher), Android (4.1 und höher), Mac OS (10.10 und höher), Apple iOS (9 und höher) und Linux.
Kunden haben ihren Browser und ihre Betriebssysteme regelmäßig auf aktuellem Stand zu halten, um die von Payfit angebotenen Anwendungslösungen vollständig nutzen zu können.
5.1.2. Anforderungen an die Richtigkeit des Inhalts
Die Anwendungslösungen werden Gesetze entwickelt und regelmäßig aktualisiert, um auf der Grundlage der vom Kunden übermittelten und/oder ergänzten Inhalte eine effiziente und aktuelle Dienstleistung zur Automatisierung der Gehaltsabrechnung, der Mitteilungen an die Sozialversicherungsträger und/oder Spesenabrechnungen und/oder Zeitwirtschaft und/oder Personalverwaltung gemäß dem Umfang der vom Kunden abonnierten Dienstleistungen zu bieten.
Ebenso werden die Support-Dienstleistungen auf der Grundlage der Inhalte bereitgestellt, die der Kunde im Rahmen der Anwendungslösungen übermittelt und/oder ergänzt.
Die von Payfit angebotenen Anwendungslösungen können daher nicht die Richtigkeit der vom Kunden übermittelten und/oder ergänzten Inhalte überprüfen und die Support-Dienstleistungen können nicht spezifisch auf der Grundlage dieser Inhalte bereitgestellt werden.
Der Kunde verpflichtet sich, in den Anwendungslösungen genaue, aktuelle und vollständige Inhalte einzugeben und diese zu aktualisieren.
5.1.3. Zugangs- und Identifizierungsanforderungen
Der Kunde und seine Nutzer sind verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit des Zugangs zu ihrem Konto zu gewährleisten, insbesondere durch eindeutige, persönliche und zuverlässige Passwörter, die streng vertraulich behandelt werden.
Der Kunde wird sicherstellen, dass jeder Nutzer die Sicherheit seines Benutzerkontos gewährleistet, was bedeutet, dass Regeln für den Zugang und die Identifizierung auferlegt werden, insbesondere im Hinblick auf die Implementierung eindeutiger, persönlicher und zuverlässiger Passwörter, die streng vertraulich behandelt werden.
Der Kunde erkennt an, dass PayFit nicht haftbar gemacht werden kann, wenn ein unbefugter Zugriff auf die Anwendungslösungen und -dienstleistungen aufgrund eines Mangels oder einer Sicherheitsverletzung infolge von Fahrlässigkeit, Irrtum oder Unterlassung der Benutzer oder des Kunden selbst erfolgt.
5.2. Migration, Konfiguration
Der Kunde kann durch die Migration bereits vor der ersten Nutzung der Dienstleistungen eine Konfiguration seines Kontos herbeiführen. Die Migration ermöglicht es dem Kunden, vor der ersten Nutzung der Dienstleistungen von einer Konfiguration seines Kontos zu profitieren.
Die Kontomigration wird von PayFit mit Unterstützung des Kunden durchgeführt. Dieser verpflichtet sich, Payfit sämtliche von PayFit angeforderten Inhalte innerhalb der angegebenen Fristen zur Verfügung zu stellen. Diese Informationen müssen inhaltlich richtig, aktuell und vollständig sein.
Das in der Bestellung genannte Datum zur erstmaligen Erbringung der Dienstleistungen ist nicht verbindlich. PayFit kann für eine verzögerte Bereitstellung der Dienste nicht haftbar gemacht werden, wenn die Überschreitung auf den Kunden zurückzuführen ist.
Diese Konfiguration wird nach den im Abonnementvertrag festgelegten Preis- und Rechnungskonditionen berechnet.
5.3. Aktivierung
Die Aktivierung der Konten erfolgt, wenn der Kunde von PayFit auf jedwede Art und Weise über den Abschluss der Konfiguration informiert wird.
Folglich erkennt der Kunde an und akzeptiert, dass er die Dienstleistungen erst ab dem Zeitpunkt der Aktivierung nutzen darf.
6. Zugang zu den Dienstleistungen
Die von PayFit angebotenen Anwendungslösungen für die Gehaltsabrechnung und/oder Personalverwaltung, sind über das Internet über eine sichere SSL-Verbindung (https) und eine dedizierte URL zugänglich.
PayFit ist bestrebt, 7 Tage in der Woche, 24 Stunden am Tag, einen dauerhaften Zugang zu den Anwendungslösungen zu gewähren, mit Ausnahme eines Zeitraums der Nichtverfügbarkeit auf Grund von Wartungsarbeiten gemäß Artikel 7.2.2, im Falle einer Aussetzung der Dienstleistungen gemäß
Artikel 9.3. und 12.2., oder im Falle einer Nichtverfügbarkeit aufgrund von Umständen außerhalb des Einflussbereichs von PayFit, insbesondere einschließlich der Fälle höherer Gewalt gemäß Artikel 19.3 des Vertrages, oder bei Ausfällen oder Verzögerungen seitens der Provider der Internetdienstleistungen.
7. Beschreibung der Dienstleistungen
Gemäß den Bedingungen von Artikel 7.1 räumt PayFit dem Kunden ein Recht ein, die Anwendungslösungen entsprechend dem Umfang der Dienstleistungen und den unten aufgeführten Bedingungen zu nutzen. Der Umfang der vom Kunden ausgewählten Dienstleistungen ist im Abonnementvertrag festgelegt.
PayFit erbringt das Datenhosting, die Wartung und Sicherheit der Anwendungslösungen.
Im Rahmen der von PayFit im Rahmen des Vertrages erbrachten Dienstleistungen profitiert der Kunde von:
- Dienstleistungen eines Sachbearbeiters der Lohnbuchhaltung gemäß den in Artikel 7.3.1 angeführten Bedingungen;
- Unterstützung durch den Kundendienst gemäß den in Artikel 7.3.2 angeführten Bedingungen.
Zusätzlich zur Erbringung der Dienstleistungen, profitiert der Kunde vor der Nutzung der Dienstleistungen von der in Ziffer 5.2 angeführten Konfiguration seines Kontos.
7.1. Nutzungslizenz
Gegen Zahlung des Abonnementpreises räumt PayFit dem Kunden ein persönliches, nicht ausschließliches, nicht abtretbares und nicht übertragbares Recht ein, die Anwendungslösungen für die Dauer des Abonnementvertrags beschränkt auf die Anzahl der Mitarbeiter des Kunden, zu nutzen.
Der Kunde darf die Anwendungslösungen nur im Rahmen des Leistungsumfangs und für seine eigenen internen professionellen Anforderungen nutzen, unter Ausschluss jedweder anderen Zwecke.
Das Nutzungsrecht stellt das Recht dar, die Anwendungslösungen bestimmungsgemäß im SaaS-Modus über eine Verbindung zu einem elektronischen Kommunikationsnetz darzustellen und umzusetzen. Der Kunde darf die Anwendungslösungen unter keinen Umständen einem Dritten zur Verfügung stellen, der kein Benutzer oder Administrator ist, und jedwede sonstige Nutzung ist untersagt, insbesondere jedwede Adaptation, Modifikation, Übersetzung, Anordnung, Verteilung, Dekompilierung, u. ä.
Der Kunde verpflichtet sich, den Quellcode nicht zu modifizieren, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu identifizieren, mit einer anderen Software zu verbinden oder zu kombinieren, die Software zu kopieren, zu reproduzieren, umzuwandeln, anzupassen oder zu modifizieren, es sei denn, er ist hierzu gemäß §§ 69d, 69e des Urhebergesetzes befugt.
Der Kunde erkennt an, dass die in diesem Artikel gewährte Lizenz keine Eigentumsrechte an den Anwendungslösungen und den daraus bestehenden Komponenten verleiht, die ausschließliches Eigentum von PayFit sind und bleiben.
7.2. Hosting, Wartung und Sicherheit
7.2.1. Hosting
Die Anwendungslösungen und die darin enthaltenen Daten werden von PayFit auf den Servern der Amazon Webservices in Frankreich gehostet.
7.2.2. Wartung
Im Rahmen der kontinuierlichen Verbesserung der Anwendungslösungen und nach vorheriger Mitteilung an den Kunden, kann PayFit Updates oder neue Versionen installieren.
PayFit wird sich darum bemühen, dass die Anwendungslösungen mit jedem neuen Browser oder dessen Weiterentwicklung kompatibel sind. Für den Fall, dass Änderungen in den in Artikel 5.1 angeführten Browsern zu einer Einschränkung bestimmter Funktionalitäten der Anwendungslösungen führen, kann PayFit dem Kunden vorschlagen, bis zur Veröffentlichung einer neuen Version oder eines Updates der Anwendungslösungen und/oder einer Korrektur des Browsers oder des betreffenden Betriebssystems, eine Workaround-Lösung und/oder die ein anderes Betriebssystem zu verwenden.
Während der Laufzeit des Vertrages, verpflichtet sich PayFit, die Wartung der Anwendungslösungen im Rahmen der Korrekturen und Weiterentwicklungen ohne zusätzliche Kosten zu übernehmen.
Payfit weist ausdrücklich darauf hin, dass die Dienstleistungen vorübergehend nicht verfügbar sein können, insbesondere auf Grund von Wartungsarbeiten. PayFit wird sich nach besten Kräften bemühen, Wartungsarbeiten, die zu einer Unterbrechung der Dienstleistungen führen, außerhalb von Arbeitstagen und -zeiten durchzuführen.
PayFit gewährleistet, dass geplante Ausfallzeiten von mehr als einer (1) Stunde, die an Arbeitstagen und während der Arbeitszeiten auftreten könnten, mindestens eine (1) Kalenderwoche vorab angekündigt werden.
PayFit trägt dafür Sorge, dass Upgrades und neue Softwareversionen, die aus Wartungsarbeiten resultieren, die Leistung und Funktionalität der Software nicht beschränken.
7.2.3. Sicherheit
PayFit verpflichtet sich, den Zugang zu den und die Nutzung der Anwendungslösungen in Übereinstimmung mit der Branchenpraxis zu gewährleisten, die auf ihrer Website beschrieben ist. Auf Wunsch des Kunden kann PayFit weitere Einzelheiten zu den Sicherheitsmaßnahmen zur Gewährleistung des Zugangs zu den und der Nutzung der Anwendungslösungen mitteilen.
7.3. Unterstützung
7.3.1. Sachbearbeiter Lohnbuchhaltung
Der Sachbearbeiter in der Lohnbuchhaltung ist an Werktagen und zu Geschäftszeiten über die Registerkarte „HELP" verfügbar, auf die in jedem Administratorkonto zugegriffen werden kann.
Die Lohnbuchhaltung bearbeitet Kundenanfragen innerhalb einer angemessenen Frist an Werktagen und während der Geschäftszeiten.
Der von Payfit angebotene Service zur Lohnbuchhaltung ist lediglich eine Unterstützungsleistung und nkeine Beratungsleistung in Bezug auf Umsetzung gesetzlicher Pflichten. Insbesondere erbringt Payfit keine der folgenden Leistungen:
- Beratungsleistungen im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts;
- Beratungsleistungen zur sozialen und/oder steuerlichen Optimierung.
Die von Payfit unterstützte Lohnbuchhaltung entbindet den Kunden nicht von seinen Pflichten, die Inhalt gemäß den Bedingungen von Artikel 5.1.2 und/oder 5.2 dieser Allgemeinen Bedingungen vollständig und jeweils aktuell zu halten.
7.3.2. Kundendienst
Der Kundendienst ist an Werktagen und zu Geschäftszeiten schriftlich über die Registerkarte „HILFE" verfügbar, auf die in jedem Administratorkonto zugegriffen werden kann.
Bevor der Kunde die Unterstützung des Kundendienstes in Anspruch nimmt, verpflichtet er sich, zu überprüfen, ob über den Bereich „Online-Hilfe", auf den in seinem Administratorkonto zugegriffen werden kann und der im Laufe des Vertragsverhältnisses ständig erweitert wird, seine Frage nicht beantwortet werden kann.
Es wird zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart, dass die Aufgaben in Zusammenhang mit der laufenden Verwaltung der Konten (insbesondere die Erstellung neuer Benutzer oder die Aktualisierung der Inhalte und aller Daten in Zusammenhang mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung) nicht in den Zuständigkeitsbereich des Kundendienstes fallen, sondern vom Kunden selbst durchzuführen sind.
Der Kundendienst bearbeitet Kundenanfragen innerhalb eines angemessenen Zeitraums an Werktagen und zu Geschäftszeiten.
Die Parteien vereinbaren, dass PayFit im Falle einer Anfrage außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs keine Unterstützung durch den Kundendienst leistet, insbesondere im Falle einer Anfrage:
- die mit dem Inhalt und der Nutzung der Anwendungslösungen und deren Funktionalitäten nicht zusammenhängt;
- die Aufgaben der täglichen Verwaltung von Mitarbeiter- und Administratorkonten betrifft (insbesondere der Einrichtung neuer Mitarbeiterkonten);
- die nicht vom Inhaber eines Administratorkontos stammt;
- die den geltenden gesetzlichen Bestimmungen oder dem Vertrag entgegensteht.
Der Kundendienst entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, bei der Einrichtung seines Kontos korrekte und aktuelle Inhalte bereitzustellen, und verpflichtet sich gemäß Ziffer 5.1.2 und/oder 5.2, alle im Zusammenhang mit der Nutzung der Anwendungslösungen verwendeten Inhalte entsprechend seiner Situation und der seiner Mitarbeiter zu vervollständigen und zu aktualisieren, wobei diese Verpflichtung auf eigene Kosten erfolgt.
8. Entwicklungen
8.1. Entwicklung der Dienstleistungen
PayFit behält sich das Recht vor, die Dienstleistungen, nach eigenem Ermessen, zu aktualisieren, insbesondere auch aus rechtlichen oder technologischen Gründen, um neue Funktionen zu erstellen oder bestehende Funktionen zu verbessern. Jede Änderung der bereits vom Kunden abonnierten Dienstleistungen ist ohne Vorankündigung oder Inkenntnissetzung des Kunden ab deren Erstellung und/oder Kommunikation durch PayFit durchsetzbar.
Der Kunde erkennt an, dass der Abschluss des Vertrages nicht von der zukünftigen Bereitstellung neuer Funktionen und/oder Dienstleistungen abhängig ist.
8.2. Preisentwicklung
PayFit behält sich das Recht vor, während des Vertragsverhältnisses, insbesondere aufgrund von Änderungen der Funktionalitäten, alle oder einen Teil der Komponenten des Dienstleistungspreises zu ändern.
In diesem Fall wird die neue Preispolitik dem Kunden in jedem Fall mitgeteilt und gilt für die erbrachten Dienstleistungen ab dem Kalendermonat nach der Benachrichtigung. Im Falle der Ablehnung der neuen Dienstleistungspreise steht es dem Kunden frei, seinen Vertrag gemäß den Bedingungen des nachfolgenden Artikels 14 zu kündigen.
Die anwendbaren Tarife sind auf Anfrage über den Abschnitt „HILFE" verfügbar, auf den in jedem Administratorkonto zugegriffen werden kann.
9. Preise und zahlungsbedingungen
9.1. Preise
Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und weitere Steuern, Abgaben oder Leistungen, die der Kunde gemäß den am Tag der Ausstellung der PayFit-Rechnung geltenden Vorschriften zu zahlen hat und deren Begleichung ausschließlich in der Verantwortung des Kunden liegt.
9.1.1. Abonnementpreis
Der Abonnementpreis setzt sich aus einem festen pauschalen Teil pro Standort (Steuernummer) und einem Teil proportional zur Anzahl der Mitarbeiter zusammen, die im Abonnementvertrag angegeben sind.
Der Preis für die im Abonnementvertrag angeführten Dienstleistungen entspricht einem Preis, der auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Tarife und der angegebenen Anzahl von Mitarbeitern berechnet wird.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass dieser Preis mit den folgenden Variablen steigen oder fallen kann:
- Abonnement neuer Module und/oder Optionen oder der Verzicht auf diese Module und/oder Optionen;
- Erhöhung oder Verringerung der Anzahl der Unternehmen und/oder Mitarbeiter und/oder Gehaltsabrechnungen pro Mitarbeiter im Vergleich zu der bei Vertragsabschluss angegebenen Anzahl;
- etwaige Tariferhöhungen für die Dienstleistungen.
Der dem Kunden in Rechnung gestellte Preis berücksichtigt diese Änderungen und entspricht dem Preis, den der Kunde für die für den betreffenden Monat erbrachten Dienstleistungen zu zahlen hat, die der Kunde anerkennt und akzeptiert.
9.1.2. Konfigurationspreis
Der Konfigurationspreis ist im Abonnementvertrag angeführt.
9.2. Rechnungsstellung
Der Abrechnungspreis und der Konfigurationspreis werden zu den im Abonnementvertrag festgelegten Bedingungen berechnet.
Jede Rechnung ist innerhalb einer Frist von höchstens dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Rechnungsstellung zu zahlen.
Rechnungen werden per Lastschrift bezahlt. PayFit nutzt den sicheren Lastschriftdienst GoCardLess. Sofern im Abonnementvertrag nichts anderes festgelegt ist, sind dem Kunden die allgemeinen Bedingungen für die Nutzung des GoCardLess-Dienstes unter https://gocardless.com/fr- fr/legal/marchands/ bekannt und werden ausdrücklich akzeptiert. Jede Lastschrift über GoCardLess erfolgt am Tag der Rechnungsstellung.
Der Kunde erkennt ausdrücklich an und akzeptiert, dass PayFit sich das Recht vorbehält, ihre Rechnungen in elektronischer Form (PDF) an die vom Kunden als Kontaktadresse im Abonnementvertrag angegebene elektronische Adresse zu senden.
Der Kunde kann auch von seinem Administratorkonto aus auf seine früheren Rechnungen zugreifen.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass nach Ablauf dieser Frist oder im Falle der Beendigung des Vertrages, die Rechnungen auf seinem Konto nicht mehr zugänglich sind und dass es ihm daher obliegt, die Rechnungen bei Aufnahme seines Vertragsverhältnisses mit PayFit entsprechend den erforderlichen gesetzlichen Fristen selbst zu archivieren.
Der Kunde kann mit schriftlicher Anfrage per E-Mail an billing@payfit.com den Erhalt seiner Rechnungen in Papierform fordern.
9.3. Zahlungsverzug
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung, insbesondere, wenn der Rechnungsbetrag ganz oder teilweise nicht eingezogen werden kann, sind automatisch Verzugszinsen in Höhe von (9) neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seitens des Kunden ab dem Tag nach dem Fälligkeitstag fällig.
Der Basiszinsssatz ergibt sich aus § 247 BGB. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahrs.
Darüber hinaus wird PayFit im Falle eines Zahlungsverzugs auch eine pauschale Entschädigung in Höhe von vierzig (40) Euro (nicht umsatzsteuerpflichtig) für die Betreibungskosten erheben, unbeschadet der Schäden und sonstigen Kosten, deren Geltendmachung sich PayFit vorbehält, auch im Rahmen eines Gerichtsverfahrens. Dem Kunden bleibt jedoch der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
Verzugszinsen und -strafen werden automatisch fällig, da der Versand einer Mahnung nicht erforderlich ist, damit PayFit von der Beitreibungsbefugnis Gebrauch machen kann.
Darüber hinaus behält sich PayFit das Recht vor, bei Nichtzahlung der am Fälligkeitstag nach Aufforderung zur Zahlung fälligen Beträge durch den Kunden über einen Zeitraum von sechzig (60) Tagen hinaus, den Zugang des Kunden zu seinen Konten und Dienstleistungen mit sofortiger Wirkung auszusetzen, nachdem dies dem Kunden auf jedwede Art und Weise angezeigt wurde. Die Parteien vereinbaren, dass die Aussetzung der Dienstleistungen zur sofortigen Zahlung aller von PayFit an den Kunden in Rechnung gestellten Beträge führt. Nur die vollständige Zahlung der vom Kunden an PayFit geschuldeten Beträge, ermöglicht dem Kunden, die Nutzung seiner Konten wieder aufzunehmen und die Dienstleistungen wieder in Anspruch zu nehmen.
10. Eigentum
10.1. Eigentum des Kunden
Der Kunde ist und bleibt Eigentümer aller Inhalte, die er im Rahmen des Vertrages hochlädt oder in die Anwendungslösungen einträgt.
Der Kunde erkennt an, dass dieser Inhalt auf Anfrage an eine Verwaltungs- oder Justizbehörde übermittelt werden kann, sofern dies nach anwendbarem Datenschutzrecht zulässig ist.
Dieser Inhalt an die folgenden Empfänger oder Kategorien von Empfängern (Artikel 4.9 GDPR) weitergegeben werden:
- Mitarbeiter und andere Vertreter von PayFit, die einen legitimen Geschäftszweck für die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten haben;
- Verwaltungs- und Sozialeinrichtungen, an die PayFit bestimmte personenbezogene Daten übermitteln kann, um die Dienstleistungen zu erbringen, die unter den zwischen den Parteien geschlossenen Abonnementvertrag fallen:
- Elster
- Sv.net
Der Kunde räumt PayFit das Recht ein, seine Inhalte zu hosten, zu nutzen, anzuzeigen oder zu verarbeiten, um die Dienstleistungen gemäß den vertraglichen Bestimmungen zu erbringen.
Der ist allein verantwortlich:
- für die Genauigkeit, Integrität, Qualität, Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit und Angemessenheit der Inhalte;
- für den Erhalt aller dem Inhalt anhaftenden Rechte, die für die Bereitstellung der Dienstleistungen durch PayFit erforderlich sind.
10.2. Eigentum von PayFit
PayFit ist und bleibt Eigentümerin aller geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die dem Kunden zur Verfügung gestellten Dienstleistungen, oder erklärt, dass PayFit die für deren Nutzung erforderlichen geistigen Eigentumsrechte erworben hat.
Folglich gehören alle Komponenten, aus denen sich die Dienstleistungen zusammensetzen, unabhängig davon, ob es sich hierbei um deren Struktur, Gestaltung oder Inhalt handelt (einschließlich Datenbanken, Texte, grafischer Texte, animierter oder nicht animierter Bilder, Sounds, Zeichnungen, Grafiken, Logos, Namen, Marken, Bezeichnungen, Thumbnails, Funktionalitäten, Zeichen usw.), zu PayFit oder unterliegen einer Gewährung/Lizenzierung der geistigen Eigentumsrechten zu ihren Gunsten. Sie unterliegen den Bestimmungen des Urhebergesetzes und sind als solche gegen jede Nutzung geschützt, die nicht durch das Gesetz oder den Vertrag gestattet ist. Folglich bedarf jede Nutzung dieser Komponenten durch den Kunden und die Nutzer, der vorherigen schriftlichen Zustimmung von PayFit.
Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistungen nur im Rahmen seiner professionellen Tätigkeiten zu nutzen. Hierbei ist es ihm untersagt, und er erkennt an, dass er nicht berechtigt ist, einem Dritten, u. a. Folgendes zu gestatten:
- die Dienstleistungen und die dazugehörige Dokumentation (einschließlich Datenstrukturen oder ähnlicher Komponenten), ganz oder teilweise, zu modifizieren, abzuändern, abgeleitete Werke zu erstellen, zu disassemblieren, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu reproduzieren, neu zu veröffentlichen, herunterzuladen oder zu kopieren;
- auf die Dienstleistungen zuzugreifen oder diese zu nutzen, um direkt oder indirekt Produkte oder Dienstleistungen, die mit PayFit konkurrieren, zu erstellen oder zu unterstützen;
- die Dienstleistungen an einen Dritten zu lizenzieren, zu verkaufen, zu übertragen, abzutreten, zu verteilen, auszulagern, eine Nutzung auf Timesharing-Basis oder durch ein Servicebüro zu gestatten oder diese anderweitig kommerziell zu betreiben, oder die Dienstleistungen einem Dritten zur Verfügung zu stellen, mit Ausnahme derjenigen, die ausdrücklich im Vertrag genehmigt sind.
Der Kunde garantiert PayFit, dass Benutzer und Mitarbeiter die geistigen Eigentumsrechte von PayFit respektieren.
10.3. Gewährleistung, Freistellung
PayFit erklärt, über uneingeschränkten und bedingungslosen Zugang zu allen im Rahmen des Vertrages gewährten rechtlichen Berechtigungen und geistigen Eigentumsrechten zu verfügen und gewährleistet dies dem Kunden.
Der Kunde verpflichtet sich, PayFit unverzüglich über das Vorliegen einer möglichen Verletzung eines Rechts an geistigem Eigentum durch einen Bestandteil ihrer Dienstleistungen oder Anwendungslösungen zu informieren und die ihm hierzu verfügbaren Informationen unverzüglich mitzuteilen.
Für den Fall, dass ein Dritter gegen eine Partei eine Verletzungsklage einleitet, da die von der anderen Partei zur Verfügung gestellten Informationen, Konzepte, Merkmale, Anweisungen, Software, Daten, Material oder Komponenten die geistigen Eigentumsrechte eines Dritten verletzen, wird sie diese andere
Partei auf eigene Kosten verteidigen und sie gegenüber allen Schäden, Nachteilen, Kosten und Ausgaben jeglicher Art freistellen, die dem Dritten durch eine vollstreckbare Gerichtsentscheidung zugesprochen wird.
PayFit ist nicht verpflichtet, den Kunden zu entschädigen, wenn eine Verletzungsklage erhoben wurde auf Grund:
- nicht konformer Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden oder die Nutzer;
- Nutzung der Dienstleistungen in einer geänderten Form durch den Kunden oder die Nutzer;
- Nutzung einer Komponente, die nicht vollständig von PayFit bereitgestellt wird.
11. Versicherung
PayFit ist durch eine Berufshaftpflichtversicherung abgesichert, die alle Schäden abdeckt, die während der Vertragserfüllung entstehen können, und verpflichtet sich, diese auf dem neuesten Stand zu halten.
PayFit verpflichtet sich, dem Kunden jedweden Nachweis zu übermitteln, falls dieser ihn ausdrücklich verlangt.
12. Verpflichtungen
12.1. Verpflichtungen von PayFit
PayFit verpflichtet sich, ihre vertraglichen Verpflichtungen mit der größtmöglichen beruflichen Sorgfalt zu erfüllen und zu gewährleisten, dass die Dienstleistungen zusammen mit dem Kunden erbracht werden.
PayFit ist insbesondere im Rahmen der Erfüllung des Vertrages an die folgenden Verpflichtungen gebunden:
- die Dienstleistungen gemäß den geltenden gesetzlichen und regulatorischen Verpflichtungen im Bereich der Lohnbuchhaltung und das Personalmanagement zu erbringen;
- die Dienstleistungen gemäß ihrem kommerziellen Angebot und den vom Kunden ausdrücklich angegebenen Anforderungen, in Übereinstimmung mit den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden Normen, Gesetzen und Vorschriften zu erbringen,
- bei Bedarf, die Mitteilungen an die Sozialversicherungsträger innerhalb der gesetzlichen Fristen abzugeben, wenn der Kunde diese Möglichkeit in Anspruch genommen hat;
- die Ordnungsmäßigkeit der Mitarbeitersituation des Kunden in Bezug auf die Mitteilungen an die Sozialversicherungsträger zu gewährleisten;
- vom Kunden alle Informationen anzufordern, die für die Erbringung ihrer Dienstleistungen nützlich sind und sich noch nicht in ihrem Besitz befinden, vorbehaltlich der Bestimmungen von Artikel 5.1.2 dieses Artikels;
- die Tätigkeiten verschiedener Subunternehmer zu koordinieren;
- die ordnungsgemäße Verfügbarkeit der Dienstleistungen zu überprüfen und den Kunden rechtzeitig über etwaige ihr bekannte Schwierigkeiten bei der Erbringung der Dienstleistungen zu informieren;
- alle erforderlichen Vorkehrungen nach dem neuesten Stand der Technik in Bezug auf die mit dem Schutz personenbezogener Daten verbundenen Dienstleistungen zu treffen;
- geeignete Maßnahmen zur Sicherung von Anwendungslösungen ergreifen.
12.2. Verpflichtungen des Kunden
Im Gegenzug verpflichtet sich der Kunde:
- die Dienstleistungen und Anwendungslösungen nur im Rahmen seiner professionellen Tätigkeit und in Übereinstimmung mit seinen professionellen Anforderungen zu nutzen und nicht für rechtswidrige, verbotene und/oder illegale Zwecke, oder gemäß Bedingungen, die nicht im Vertrag vorgesehen sind, um Dritten oder PayFit zu schaden, und im Allgemeinen, die ordnungsgemäße Funktionsweise der Dienstleistungen nicht zu beeinträchtigen;
- auf keine unbefugte Art und Weise auf die Dienstleistungen und Anwendungslösungen oder die damit verbundenen Systeme und Netzwerke zuzugreifen;
- einen bevorzugten Ansprechpartner für die Kommunikation mit PayFit zu benennen;
- PayFit die für die Ausführung der Dienstleistungen und die Konfiguration erforderlichen Informationen mitzuteilen und PayFit im Allgemeinen bei der Ausführung der Dienstleistungen voll zu unterstützen. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, die folgenden allgemeinen Verpflichtungen zu erfüllen:
- bei der Erfüllung des Vertrages behilflich zu sein, indem er während der Erfüllung zur Aktualisierung, Korrektur und Ergänzung gemäß Ziffer 5.1.2 in Bezug auf alle Inhalte, die er im Zusammenhang mit den Dienstleistungen bereitstellt, verpflichtet ist,
- von sich aus das erforderliche qualifizierte Personal zu stellen, um die Erfüllung der ihm obliegenden Verpflichtungen zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages sicherzustellen,
- ausreichend qualifizierte und dokumentierte Informationen bereitzustellen, damit diese von PayFit im Rahmen ihrer Dienstleistungen genutzt werden können,
- die Richtigkeit, Vollständigkeit und Integrität der Inhalte vor jeder Übermittlung an PayFit zu überprüfen und in Echtzeit zu aktualisieren,
- die vereinbarten Fristen einzuhalten und sicherzustellen, dass die geltenden Fristen für die Bereitstellung von Inhalten auf eigene Kosten oder auf Kosten seiner Subunternehmer gemäß den zwischen den Parteien vereinbarten Fristen eingehalten werden,
- nach der Aktivierung, sein Konto in Echtzeit entsprechend der Entwicklung seiner Situation und der seiner Mitarbeiter während des Vertrages einzurichten;- PayFit den Preis für die Kontoeinrichtung und den Preis für die Dienstleistungen gemäß den in Artikel 9 angeführten Bedingungen zu zahlen;- Zugriff auf die Dienstleistungen über alle erforderlichen Telekommunikationskanäle zu ermöglichen;
- die Anwendungslösungen Dritten, mit Ausnahme seiner Mitarbeiter und externer Personen, die voraussichtlich an der Lohn- und Gehaltsabrechnung und dem Personalmanagement beteiligt sein werden (Wirtschaftsprüfer, Unternehmensleiter, Rechtsanwälte oder sonstige externe Personen, die voraussichtlich an der Lohn- und Gehaltsabrechnung und dem Personalmanagement beteiligt sein werden), nicht zur Verfügung zu stellen;
- keine Inhalte herunterzuladen, die Viren oder Programme enthalten oder wahrscheinlich enthalten, die Daten zerstören, oder Inhalte, die illegal sind oder gegen die öffentliche Ordnung und Moral verstoßen könnten. Der Kunde erkennt an, dass Inhalte, die als gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verstoßend gelten, von PayFit an Strafverfolgungsbehörden geliefert und/oder von PayFit unverzüglich gelöscht werden können.
Der Kunde gewährleistet, dass jeder Nutzer diesen Vertrag und die im Vertrag angeführten Nutzungsbedingungen für die Anwendungslösungen einhält und sicherstellt, dass die Nutzung durch den Kunden und die Nutzer der Inhalte und Anwendungslösungen den geltenden gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen entspricht.
Im Falle der Nichteinhaltung seiner Verpflichtungen durch den Kunden oder seine Nutzer, behält sich PayFit das Recht vor, den Zugang zu den Dienstleistungen automatisch und fristlos auszusetzen und den Vertrag gemäß den in Artikel 14 angeführten Bedingungen zu kündigen, ohne, dass dem Kunden eine Entschädigung zusteht.
13. Haftung
Mängelansprüche des Kunden in Bezug auf die von PayFit angebotenen Dienstleistungen verjähren nach einem (1) Jahr nachdem sich der Mangel erstmalig gezeigt hat.
13.1. Haftung von PayFit
PayFit erfüllt die in Artikel 12.1 angeführten ihr obliegenden vertraglichen Verpflichtungen mit der größtmöglichen beruflichen Sorgfalt und gewährleistet, dass die Dienstleistungen zusammen mit dem Kunden erbracht werden.
PayFit haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer etwaigen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Verkäufers der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
Eine weitergehende Haftung für PayFit besteht nicht.
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von PayFit.
Insbesondere haftet PayFit nicht für:
- die versehentliche Zerstörung des Inhalts durch den Kunden oder die Zerstörung, das Herunterladen oder das Einsehen des Inhalts durch einen Dritten, der mit dem Login und den Passwörtern des Kunden auf die Anwendungslösungen zugegriffen hat;
- die Folgen der Verzögerung oder Unterlassung der Übermittlung aller für die Einrichtung des Kundenkontos und die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Informationen durch den Kunden;
- die Folgen der Bereitstellung unrichtiger und/oder unvollständiger Inhalte bei der Einrichtung des Kundenkontos und/oder bei der Bereitstellung der Dienstleistungen;
- Schwierigkeiten oder Unmöglichkeiten des Zugangs des Kunden zu den Anwendungslösungen und -dienstleistungen aufgrund dessen Computerausrüstung und -hardware oder aufgrund von Schwierigkeiten bei der Verbindung mit dessen Internet, wobei festgelegt ist, dass die Geräte, die Computerausrüstung sowie die Verbindung mit dem Internet, oder die Telekommunikationskosten ausschließlich dem Kunden obliegen, was der Kunde akzeptiert und anerkennt;
- die versehentliche Vernichtung von Kundendaten durch den Kunden oder einen Dritten, der Zugang zu den Dienstleistungen hat, ohne, dass PayFit ein Verschulden trifft.
13.2. Haftung des Kunden
Der Kunde nutzt die sich unter seiner Kontrolle, Leitung und alleinigen Verantwortung befindlichen Dienstleistungen.
Der Kunde erkennt daher an, dass für Folgendes verantwortlich ist:
- die Durchführung aller Verfahren und Maßnahmen zum Schutz der Computerausstattung der Nutzer, insbesondere gegen Viren und externe Eindringlinge;
- Herunterladen der neuesten aktualisierten Version der Anwendungslösungen;
- bei der Wahl des Zugangsanbieters oder des Telekommunikationsmediums wird der Kunde die damit verbundenen Verwaltungsanfragen übernehmen und die erforderlichen Abonnements abschließen, deren Kosten allein er trägt;
- die Benennung eines bevorzugten Kontakts für die Kommunikation mit PayFit und die Aktualisierung dieses Kontakts;
- die Verwendung von sicheren Identifikatoren und Passwörtern durch die Nutzer und den Schutz und die Vertraulichkeit dieser Identifikatoren und Passwörter;
- die Unmöglichkeit des Zugangs zu den Dienstleistungen durch Mitarbeiter oder Dritte, die nicht von ihm autorisiert wurden;
- Fehler, die von Nutzern bei der Nutzung der Dienstleistungen und der Verbindung zu den Dienstleistungen gemacht wurden;
- die Qualität und elektronische Übertragung von Inhalten, wenn diese über Telekommunikationsnetze übertragen werden, und im Allgemeinen, die Qualität und Zuverlässigkeit der Telekommunikationsverbindungen zwischen den IT-Tools des Kunden und dem Zugangspunkt zu den Dienstleistungen;
- die Speicherung von Inhalten und weiteren Daten und Informationen, die für die Dienstleistungen spezifisch sind und aus diesen abgeleitet wurden, wobei deren Speicherung in den Anwendungslösungen nicht als rechtliche Archivierung gilt ist und nur einer Online- Beratung und/oder einem Online-Download entspricht.
Insbesondere erkennt der Kunde an, dass es in seiner alleinigen Verantwortung liegt, alle für ihn oder die Mitarbeiter spezifischen Inhalte innerhalb der Anwendungslösungen anzugeben, sein Konto in Echtzeit entsprechend den Änderungen seiner Situation oder der seiner Mitarbeiter einzurichten und in Echtzeit zu aktualisieren, wobei PayFit für die Überprüfung dieser Inhalte nicht verantwortlich ist, sobald die Verarbeitung dieser Inhalte durch die Anwendungslösungen automatisch erfolgt.
Der Kunde erkennt daher an, dass jede Unvollständigkeit, Ungenauigkeit oder Unterlassung zu Fehlern in den Dokumenten und Daten führen können, die sich aus den von PayFit erbrachten Dienstleistungen ergeben, ohne eine diesbezügliche Haftung seitens PayFit.
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Folgen, die sich aus seinen Handlungen, Fehlern, Irrtümern oder Unterlassungen ergeben, sowie für die Folgen der Nutzer, für die er haftbar ist.
14. Kündigung
14.1. Kündigung seitens des Kunden
Der Kunde seinen Vertrag kündigen, indem er seine Kündigung über den Unterpunkt „PayFit Abonnement und Abrechnung", in dem Abschnitt „HILFE", auf den in seinem Administratorkonto zugegriffen werden kann, bis spätestens fünfzehn (15) Tage vor Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit erklärt, oder das Datum angibt, zu dem er den Vertrag kündigen möchte, wenn dieser nach Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit liegt.
Im Falle einer Kündigung gemäß vorstehendem Verfahren, wird die Kündigung mit dem Ende der aktuellen Vertragslaufzeit oder mit dem vom Kunden angegebenen Kündigungstermin wirksam, wenn dieser nach der aktuellen Vertragslaufzeit liegt.
Der Kunde erkennt an, dass eine oder mehrere Folge(-en) von Lohn- und/oder Gehaltsabrechnungen und/oder Sozialerklärungen zwischen dem Kündigungsantrag und dem Datum des Wirksamwerdens der Kündigung erfolgen und zu einer Abrechnung gemäß den im Vertrag angeführten Bedingungen für den/die betreffenden Monat(-e) führen können.
Der Kunde erkennt auch ausdrücklich an, dass, nach dem Datum des Wirksamwerdens der Kündigung des Vertrages, keine Gehaltsabrechnung und/oder Sozialerklärung durch PayFit oder über die Dienstleistungen mehr erstellt werden kann.
Wir nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um die Vertragsdauer, die der im Abonnementvertrag festgelegten Laufzeit entspricht.
14.2. Kündigung wegen Verzug
Kommt eine der Parteien einer ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nach, kann die jeweils andere Partei diese zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen auffordern. Kommt diese andere Vertragspartei ihren Verpflichtungen nicht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Erhalt der Aufforderung nach, so kann die andere Vertragspartei den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, ohne das es zuvor einer
weiteren Ablehnungsandrohung bedarf, und unbeschadet der von dieser geltend gemachten Schadensersatzansprüche.
Im Falle von schweren und/oder wiederholten Verstößen des Kunden gegen seine Verpflichtungen, kann PayFit von sich aus, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche, den Vertrag jederzeit fristlos durch einfache schriftliche Mitteilung kündigen.
14.3. Wirkung der Kündigung
Im Falle einer Kündigung des Vertrages aus jedwedem Grund, sind alle vom Kunden am Tag der Kündigung an PayFit zu zahlenden Beträge an PayFit fällig. Die Kündigung ermöglicht keine Rückerstattung bereits bezahlter Beträge.
Nach Wirksamwerden der Kündigung wird die Bereitstellung der Dienstleistungen und der Zugang zu den Anwendungslösungen unterbrochen.
Im Falle einer Kündigung des Vertrages aus jedwedem Grund, werden alle am Ende des Vertrages vom Kunden an PayFit zu zahlenden Beträge dem Kunden in Rechnung gestellt und sind zahlbar.
Im Falle einer Kündigung des Vertrages, verpflichtet sich PayFit, die Rückgabe der Daten des Kunden gemäß Artikel 16 dieses Vertrages und der mit dem Kunden als Teil des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen unterzeichneten Vertrag zu Auftragsdatenverarbeitung an den Auftragsverarbeiter durchzuführen.
Im Falle einer Kündigung während eines Kalenderjahres, ist PayFit an keine Verpflichtung in Bezug auf noch nicht abgegebene Sozialerklärungen gegenüber Verwaltungs- und Sozialeinrichtungen des laufenden Jahres gebunden, und der Kunde ist gegebenenfalls für die Erfüllung dieser Formalitäten allein verantwortlich.
15. Zuweisung, Unterlizenzierung
Der Kunde darf die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von PayFit weder ganz noch teilweise abtreten, sei es im Rahmen einer teilweisen oder vollständigen Abtretung, einer Unterlizenz oder einer anderen Vereinbarung, die die Übertragung dieser Rechte und Pflichten vorsieht.
PayFit steht es frei, den Vertrag ohne vorherige Zustimmung des Kunden und nach Benachrichtigung des Kunden ganz oder teilweise an ein mit ihr verbundenes Unternehmen oder einen Dritten seiner Wahl abzutreten, sei es im Rahmen einer teilweisen oder vollständigen Abtretung, einer Unterlizenz oder einer anderen Vereinbarung, die die Übertragung solcher Rechte und Pflichten vorsieht. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu.
16. Beendigung des Vertrages
Im Falle einer Beendigung der Vertragsbeziehungen aus welchem Grund auch immer kann PayFit auf Verlangen des Kunden alle ihm vom Kunden im Rahmen des Vertrages zur Verfügung gestellten Daten und Informationen zurückgeben. PayFit wird sein Bestes tun, um die Daten und Informationen so schnell wie möglich zur Verfügung zu stellen.
Das Verlangen des Kunden muss innerhalb einer Frist von höchstens dreißig (30) Kalendertagen nach Beendigung des Vertrages aus welchem Grund auch immer erfolgen.
Alle Kundendaten und -informationen werden dem Kunden in Form eines Downloads oder, wenn das Volumen zu groß ist, durch Zusendung eines externen Supports zur Verfügung gestellt.
PayFit kann einen Kostenvoranschlag erstellen, wenn eine bestimmte Anfrage des Kunden zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit der Übertragbarkeit seiner Daten und Informationen verursacht (z.B. eine Umwandlung in ein komplexes Format).
Wenn innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Beendigung des Vertrages oder seiner Kündigung aus welchem Grund auch immer kein Rückgabeverlangen gestellt wird, werden die Inhalte des Kunden gelöscht, um sie unbrauchbar zu machen (mit Ausnahme der archivarischen Speicherung zu Beweiszwecken), es sei denn, das Gesetz der Europäischen Union oder das deutsche Recht schreibt die Speicherung bestimmter personenbezogener Daten vor.
17. Vertraulichkeit
Vorbehaltlich der Bestimmungen des Artikels 19.1 vereinbaren die Parteien, dass der Vertrag und insbesondere der Abonnementvertrag vertraulich sind und verzichten daher darauf, seine Bedingungen an Dritte weiterzugeben.
Die Parteien verzichten auch darauf, vertrauliche Informationen, die zwischen ihnen bei der Erfüllung des Vertrages ausgetauscht werden, offenzulegen, wobei festgelegt ist, dass alle Dokumente, Informationen und Daten, die eine Partei der anderen Partei bei der Erfüllung des Vertrages schriftlich und/oder mündlich, in welchem Medium auch immer und in welcher Form auch immer, insbesondere Grafiken, Zeichnungen, Pläne, Berichte, Kundenlisten, Preislisten, Ergebnisse, Sitzungsprotokolle, Anweisungen und andere Elemente, als vertrauliche Informationen gelten.
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit nach diesem Artikel gilt nicht für Dokumente, Informationen und Daten:
- die zum Zeitpunkt ihrer Mitteilung öffentlich zugänglich sind oder nach diesem Zeitpunkt in die Öffentlichkeit gelangt sind;
- die einer Vertragspartei auf nicht vertraulicher Basis von einem Dritten mitgeteilt wurde;
- die eine Partei aufgrund einer Rechts- oder Regulierungsverpflichtung, einer Gerichtsentscheidung oder auf Antrag einer Behörde erlassen müsste.
Vertrauliche Informationen können nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei übermittelt werden.
Die Parteien vereinbaren, dass, sofern im Abonnementvertrag nichts anderes bestimmt ist, das Bestehen ihres Vertragsverhältnisses keine vertraulichen Informationen darstellt und Gegenstand einer öffentlichen Offenlegung sein kann.
Jede Vertragspartei verpflichtet sich, vertrauliche Informationen nur an ihre befugten Mitarbeiter, Vertreter, Subunternehmer und Empfänger weiterzugeben und ihnen eine Verpflichtung aufzuerlegen, sie vor jeder unbefugten Weitergabe zu schützen, die mindestens der in dieser Vereinbarung vereinbarten gleichwertig ist, und garantiert der anderen Vertragspartei, dass sie keine Weitergabe durch sie erhält.
Die Parteien verpflichten sich, dafür zu sorgen, dass der vertrauliche Charakter aller im Rahmen des Vertrags zwischen ihnen ausgetauschten Informationen und Daten von ihren Unterauftragnehmern, Mitarbeitern und anderen Dritten respektiert wird.
Jeder Verstoß einer Vertragspartei gegen ihre Verpflichtungen aus diesem Artikel würde eine schwerwiegende Verletzung ihrer Verpflichtungen darstellen, eine Haftung begründen und einen Anspruch auf Ersatz des der anderen Vertragspartei entstandenen Schadens begründen;
Die Parteien verpflichten sich, die sich aus diesem Artikel ergebenden Verpflichtungen während der gesamten Laufzeit des Vertrages und für fünf (5) Jahre nach Ablauf oder Beendigung des Vertrages zu erfüllen.
18. Inhalte, Dienstleistungen und Websites Dritter
Die Dienstleistungen können es dem Kunden ermöglichen, Inhalte oder Inhalte Dritter auf Websites Dritter und andere Produkte und Dienstleistungen zu verlinken und zu übertragen. Der Kunde erkennt an, dass PayFit diese Drittanbieterdienstleistungen und deren Nutzung durch den Kunden oder seine Nutzer nicht kontrolliert und nicht verantwortlich ist, es sei denn, der Abonnementvertrag oder Änderungen oder Anhänge sehen etwas anderes vor.
Alle Inhalte Dritter, die PayFit dem Kunden zur Verfügung stellt, werden „wie besehen" ohne Gewährleistung und ohne Kontrolle zur Verfügung gestellt, was der Kunde akzeptiert und anerkennt.
Darüber hinaus erkennt der Kunde an, dass sich Art und Inhalt der von den Dienstleistungen bereitgestellten Dienstleistungen und Inhalte Dritter während der Erfüllung des Vertrages jederzeit ändern können.
19. Sonstiges
19.1. Referenzen
Im Rahmen der Vertragserfüllung vereinbaren die Parteien, dass PayFit den Firmennamen und/oder Handelsnamen des Kunden nennen und die Marken und Logos des Kunden zu Referenzzwecken auf allen Kommunikationsmedien, insbesondere auf seinen Internetseiten, reproduzieren darf.
Der Kunde gewährt PayFit daher eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung seiner Marken, Logos, Firmennamen und Handelsnamen für die Zwecke der Börsennotierung seiner Kunden.
19.2. Analyse
PayFit kann (i) statistische Daten und andere anonymisierte Informationen im Zusammenhang mit der Erbringung, dem Betrieb und der Nutzung der Dienstleistungen zusammenstellen und (ii) Daten aus den Dienstleistungen in zusammengefasster Form für Sicherheit und Betriebsführung verwenden, die der Kunde akzeptiert und anerkennt. Der Kunde gewährt PayFit hierzu das Recht seine Daten zu anonymisieren und in anonymisierter Form zu nutzen.
PayFit kann diese Analysen der öffentlichen Dienstleistungen durchführen, wobei angegeben ist, dass sie den Inhalt, die personenbezogenen Daten und die vertraulichen Informationen nicht in einer Form enthalten, die zur Identifizierung des Kunden oder seiner Mitarbeiter oder einer anderen natürlichen Person verwendet werden könnte, die der Kunde akzeptiert und anerkennt.
Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass PayFit alle geistigen Eigentumsrechte an diesen Serviceanalysen behält.
19.3. Höhere Gewalt
Die Parteien haften nicht für Verluste, Schäden, Verspätungen, Nichtausführungen oder Teilausführungen, die sich direkt oder indirekt aus einem Fall höherer Gewalt ergeben.
Jede Vertragspartei unterrichtet die andere Vertragspartei so schnell wie möglich schriftlich über den Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt. Die Verpflichtungen der von der höheren Gewalt betroffenen Partei, insbesondere die für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen erforderliche Zeit, werden ausgesetzt, ohne dass eine Haftung übernommen wird. Die Parteien werden sich bemühen, die Auswirkungen von Ereignissen höherer Gewalt so weit wie möglich abzumildern.
Gleichzeitig trägt jede der Parteien die Kosten für alle Aufwendungen, die ihr durch den Eintritt des Ereignisses höherer Gewalt entstehen.
Wenn ein Ereignis höherer Gewalt eine der Parteien daran hindert, eine wesentliche Verpflichtung aus dem Abkommen für einen Zeitraum von mehr als dreißig (30) Tagen zu erfüllen, kann jede der Parteien das Abkommen per Einschreiben mit Empfangsbestätigung ohne Entschädigung für eine der Parteien kündigen.
Die Kündigung erfolgt zum Zeitpunkt des Eingangs des Einschreibens.
19.4. Nichtigkeit
Wird festgestellt, dass eine der Bestimmungen des Vertrages in Bezug auf eine Rechtsnorm in Bezug auf eine geltende Rechtsnorm oder eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung nichtig ist, so gilt sie als ungeschrieben, ohne dass der Vertrag oder eine andere Bestimmung des Vertrages nichtig wird.
19.5. Nicht-Verzichtserklärung
Die Tatsache, dass eine der Parteien ein Recht, das sie nach den Allgemeinen Bedingungen besitzt, nicht ausübt, ist in Zukunft nicht als Verzicht auf dieses Recht auszulegen.
19.6. Vollständige Vereinbarung
Der Vertrag enthält alle Verpflichtungen der Parteien.
Die Bestimmungen des Vertrags gehen allen Vorschlägen, Vereinbarungen oder Protokollen vor und haben Vorrang vor jeder anderen Kommunikation zwischen den Parteien, die sich auf das Abkommen beziehen könnte.
Kein Hinweis oder Dokument darf Verpflichtungen begründen, die nicht im Vertrag enthalten sind, es sei denn, sie sind Gegenstand einer von den Parteien unterzeichneten Änderung gewesen.
Die Parteien vereinbaren, dass alle späteren Anlagen und Änderungen integraler Bestandteil des Vertrages sind.
19.7. Titel der Vertragsklauseln
Die Überschriften der Artikel des Vertrages werden ausschließlich zu dem Zweck eingefügt, die Bezugnahme zu erleichtern, und dürfen nicht zur Auslegung oder Beeinflussung der Bedeutung dieser Artikel verwendet werden.
Im Falle von Schwierigkeiten bei der Auslegung zwischen einem der Titel und einer der Klauseln, die den Vertrag bilden, hat daher der Inhalt der Klausel Vorrang.
19.8. Verpflichtungen aus dem Vertrag
Nach Ablauf dieses Vertrages bleiben alle Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen, die ihrer Natur nach dazu bestimmt sind, sie zu überleben, wirksam, insbesondere die Bestimmungen über die Garantien und Haftungsbeschränkungen, Zahlungsverpflichtungen und Vertraulichkeit.
Dies gilt insbesondere für die Artikel „Preise und Zahlungsbedingungen", „Vertraulichkeit", „Haftung".
19.9. Unabhängigkeit der Parteien
Jede Vertragspartei ist eine rechtlich und finanziell unabhängige juristische Person, die in ihrem eigenen Namen und unter ihrer alleinigen Verantwortung handelt. Das Abkommen stellt weder eine Kooperation noch ein Mandat dar, das eine Vertragspartei der anderen erteilt. Jede Vertragspartei verzichtet daher darauf, im Namen und im Namen der anderen Vertragspartei eine Verpflichtung einzugehen, die sie unter keinen Umständen ersetzen kann.
19.10. Recht und Kompetenzverteilung
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist das zuständige Gericht an unserem Geschäftssitz in Berlin.
19.11. Aufbewahrung von Originaldokumenten
PayFit weist darauf hin, dass derjenige der nach dem Steuer- oder Handelsrecht zum Führen von Büchern und Aufzeichnungen verpflichtet ist, ebenfalls gesetzlich dazu verpflichtet ist, diese lesbar aufzubewahren (Aufbewahrungspflicht). Die Aufbewahrungspflicht als Teil der steuerlichen und handelsrechtlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht trifft hierbei den Vertragspartner und nicht PayFit. Die Aufbewahrungspflicht kann nicht auf PayFit übertragen werden.
Die jeweiligen Aufbewahrungsfristen und etwaigen Hemmungsgründe ergeben sich hierbei aus den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Zusammenhang weist Payfit ausdrücklich darauf hin, dass Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht mit empfindlichen Sanktionen durch die Finanzbehörden geahndet werden können. Dies kann beispielsweise durch eine Zuschätzung zum Gewinn und zum Umsatz geschehen, desweiteren kann das Finanzamt für Ordnungswidrigkeiten ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängen.